Mahrt Fachübersetzungen

Mahrt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Mahrt Fachübersetzungen, Janine Mahrt, nachfolgend kurz Mahrt Fachübersetzungen genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen des Auftraggebers sind für Mahrt Fachübersetzungen nur dann verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufs- ausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung zum vereinbarten Preis.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat Mahrt Fachübersetzungen rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Mahrt Fachübersetzungen einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig Mahrt Fachübersetzungen zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Mahrt Fachübersetzungen.

4. Mängelbeseitigung

(1) Mahrt Fachübersetzungen behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden.

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

Mahrt Fachübersetzungen haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

6. Berufsgeheimnis

Mahrt Fachübersetzungen verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftrageber bekannt werden.

7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

(2) Mahrt Fachübersetzungen hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Mahrt Fachübersetzungen kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mahrt Fachübersetzungen. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Mahrt Fachübersetzungen behält sich ihr Urheberrecht vor.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Der Gerichtstand ist Hamburg/Deutschland.

(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Dezember 2009